Durch Energiegemeinschaften wurde in Österreich eine Möglichkeit geschaffen, Ihre Energie mit einer Gemeinschaft zu teilen, produzieren, verbrauchen oder zu verkaufen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, über Ihre produzierte Energie selbst zu bestimmen.
Rechtliche Basis zur Gründung und Betrieb einer solchen stellt das Erneuerbaren Ausbau Gesetz - durch diese erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) kann Energie, von Mitgliedern (e.g. Private, Unternehmen, öffentliche Institutionen), über das Grundstück hinaus produziert, gespeichert, geteilt und verbraucht werden. Ziel einer EEG ist es eine Energieversorgung auf verschiedene Orte aufzuteilen, Strukturen im ländlichen Bereich zu verbessern, Mitbürgerinnen und Mitbürger vermehrt an der Energiewende und erneuerbaren Energieträgern teilhaben zu lassen. Wichtig ist, dass Mitglieder und Gesellschafter von EEGs, Privat- oder Rechtspersonen, Gemeinden, Behörden oder auch KMUs sein können und das Leitziel kein finanzieller Gewinn sein kann. Mitglieder der EEG müssen sich im selben Netzgebiet, unter demselben Netzbetreiber, befinden und sind somit lokal eingegrenzt.
Vorteile einer EEG:
Bürgergemeinschaften haben ähnliche Normen wie erneuerbare Energiegemeinschaften. Eine BEG darf lediglich nur elektrische Energie herstellen, lagern, nutzen und verkaufen. Lediglich anders ist, dass eine BEG nicht auf erneuerbare Quellen eingeschränkt und mehrere Netzgebiete umfassen kann.
Weitere Informationen zu Energiegemeinschaften finden Sie auf der Seite der österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.